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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

von Studio KUB
Inh. Lisa Kubbos
Walburgisstr. 7
40489 Düsseldorf

– Im Folgenden: Studio KUB –

1. Allgemeines

1.1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Studio KUB und dem Kunden geschlossen werden.
1.2.    Studio KUB bietet dem Kunden unter anderem Leistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung (einschließlich Wartung und Pflege), Grafikdesign, Marketing und Strategie an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Studio KUB und dem Kunden.
1.3.    Studio KUB schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.4.    Studio KUB ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Studio KUB bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Studio KUB ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.5.    Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
1.6.    Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Studio KUB – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung ­– nicht an.

2. Mitwirkungspflicht des Kunden

2.1.    Sofern der Kunde Studio KUB Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Studio KUB von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Studio KUB ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Designs, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Studio KUB wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
2.2.    Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken, etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
2.3.    Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese Studio KUB rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann Studio KUB nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bild- und Videomaterial gängiger Anbieter (z.B. Stock-Anbieter) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit Platzhaltern versehen.
2.4.    Sofern für die einzelnen Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Studio KUB zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
2.5.    Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Studio KUB gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
2.6.    Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann Studio KUB dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

3. Webseitenerstellung mit Hilfe agiler Methoden

3.1.    Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Leistungserbringung von Studio KUB auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
3.2.    Gegenstand von Verträgen zwischen Studio KUB und dem Kunden sind grundsätzlich die Entwicklung neuer Designs (z.B. Logos oder Geschäftsausstattungen), die Entwicklung von neuen Webseiten oder das Aufsetzen von strategischen Marketingmaßnahmen unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Verträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB.
3.3.    Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für alle gängigen Browser in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzte Version des Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3.4.    Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Studio KUB und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Studio KUB zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logo o.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Studio KUB dar. Studio KUB wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Studio KUB und dem Kunden zustande.
3.5.    Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von Studio KUB nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.
3.6.    Der Kunde kann nach vorheriger Anfrage auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist Studio KUB nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen/Module/Komponenten bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
3.7.    Das Angebot von Studio KUB enthält in der Regel eine „Musterseite“ oder einen „Online-Gestaltungsvorschlag“, deren Format und Inhalte von Studio KUB nach freiem Ermessen ausgewählt werden. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Funktionen oder Elemente. Sofern eine Einigung auf Grundlage der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ nicht möglich ist, kommt kein Vertrag zustande. Der potenzielle Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ oder der dazugehörigen Quellcodes, Kopien o.Ä. Beim Kunden verbleibende Kopien sind zu löschen oder an Studio KUB herauszugeben.
3.8.    Sobald die Webseite, das Design oder die Strategie fertiggestellt wurde, wird Studio KUB den Kunden zur Abnahme der entsprechenden Leistung auffordern.
3.9.    Voraussetzung für die Tätigkeit von Studio KUB ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) Studio KUB vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Studio KUB dem Kunden hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
3.10.  Ein Anspruch auf die Herausgabe von offenen Dateien, Texten, Grafiken, Quellcodes, Dokumentationen, Handbücher oder sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
3.11.  Die Vergütung für die Webseiten-Erstellung, das Design oder die Strategie ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
3.12.  Sofern der Kunde für die neue Webseite Hosting-Dienstleistungen von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt Studio KUB keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitung und/oder die Abrufbarkeit der Webseite.

4. Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten

4.1.    Nach Fertigstellung der Webseite und/oder einzelner Teile hiervon kann Studio KUB dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Studio KUB kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder Studio KUB zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Studio KUB in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
4.2.    Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitere Details, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
4.3.    Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von Studio KUB kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Komptabilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder Studio KUB gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
4.4.    Studio KUB haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von Studio KUB liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
4.5.    Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Studio KUB schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums und der Datenschutzerklärung.

5. Webhosting und Domainregistrierung

5.1.    Studio KUB bietet dem Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseiten-Erstellung – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. Studio KUB ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form in Zusammenhang mit der Ausführung von Hosting-Leistungen in Anspruch zu nehmen.
5.2.    Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt Studio KUB im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hosting-Systems. Auf Anfrage kann der Kunde jedoch Zugang zum Administrationsbackend des Hosting-Systems erhalten.
5.3.    Die Verfügbarkeit von Studio KUB zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von Studio KUB nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, Technische Probleme etc.)
5.4.    Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
5.5.    Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten – sofern ihm solche von Studio KUB zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.
5.6.    Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig Sicherheitskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er Studio KUB oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
5.7.    Nimmt der Kunde Domainregistrierungsleistungen von Studio KUB in Anspruch, gilt ergänzend folgendes:
5.7.1.   Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Studio KUB wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
5.7.2.   Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain ist nicht geschuldet.
5.7.3.   Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Studio KUB wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.

6. Print und Grafikdesign

6.1.    Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen Studio KUB und dem Kunden sind grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
6.2.    Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Studio KUB und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Studio KUB zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Studio KUB dar. Studio KUB wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Studio KUB und dem Kunden zustande.
6.3.    Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragspartner in Textform zustimmen. Im Übrigen ist Studio KUB nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
6.4.    Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Studio KUB den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
6.5.    Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde sich darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
6.6.    Voraussetzung für die Tätigkeit von Studio KUB ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) Studio KUB vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für die Verzögerung und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Studio KUB gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Studio KUB dem Kunden die hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
6.7.    Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
6.8.    Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders erwarten, schuldet Studio KUB bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. InDesign, Word etc.).

7. Video und Fotografie

7.1.    Studio KUB erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich auf dem zwischen Studio KUB und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Studio KUB zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Studio KUB dar. Studio KUB wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Studio KUB und dem Kunden zustande.
7.2.    Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Studio KUB schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
7.3.    Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bildbearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellen Fotografien zu; eine Neuerstellung der Fotografien ist jedoch ausgeschlossen. Wünscht sich der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
7.4.    Sofern der Kunde für die Erstellung des Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.
7.5.    Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Studio KUB den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
7.6.    Soweit nicht anders individualverträglich vereinbart, kann Studio KUB verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
7.7.    Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) hat der Kunde nicht.

8. SEO-Marketing und SEA-Kampagnen

8.1.    Studio KUB bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Studio KUB ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von Studio KUB das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monaten wieder abbestellt werden.
8.2.    Studio KUB bietet dem Kunden ferner Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Studio KUB ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. Studio KUB hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. Studio KUB trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Studio KUB unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.

9. Preise und Vergütung

9.1.    Die Vergütung für die Webseiten-Erstellung, Grafikdesign oder für sonstige Aufträge ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

10. Abnahme

10.1.  Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann Studio KUB verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn Studio KUB den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die Studio KUB dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde nicht innerhalb dieser Frist äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

11. Mängelgewährleistung

11.1.  Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Studio KUB. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch Studio KUB resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen von Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

12. Vetragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

12.1.  Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb der AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt einen (1) Monat. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 6 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

13.1.  Studio KUB räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcode im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehendende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.
13.2.  Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Studio KUB ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenz auf Webseite/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Studio KUB dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
13.3.  Ferner ist Studio KUB berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von Studio KUB erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltzuspruch zusteht.

14. Vertraulichkeit

14.1.  Studio KUB wird alle Studio KUB zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Studio KUB verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmieren, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

15. Haftung/Freistellung

15.1.  Die Haftung von Studio KUB für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet Studio KUB jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von Studio KUB für Erfüllungshilfen und gesetzlichen Vertreter.
15.2.  Der Kunde stellt Studio KUB von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Studio KUB aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

16. Schlussbestimmungen

16.1.  Die zwischen Studio KUB und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2.  Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Studio KUB als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließlich Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
16.3.  Studio KUB ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hier über spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist Studio KUB berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hingewiesen.

Stand: August 2023
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